Steuerberater Ostheim vor der Rhön
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
KANZEI DR. SCHENK ist in der Kleiner Burgweg 9 zu finden. Folgendes wird angeboten: Steuerberater, Unternehmensberatung, Steuerberatung, Finanzdienstleistungen - In Ostheim vor der Rhön gibt es noch 4 weitere Steuerberater. Einen Überblick finden Sie hier.
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